Weltoffenes Sachsen – GRÜNE sorgen sich wegen Niedriglöhnen um die Qualität der demokratischen Bildungsarbeit in Sachsen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag sorgt sich um die Qualität der demokratischen Bildungsarbeit in Sachsen. Hintergrund ist die durch die Staatsregierung im Frühjahr novellierte Förderrichtlinie des Landesprogramms ‚Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz‘. Darin wurde die Entgeltobergrenze E9 für die Fördermittelempfänger festgelegt.

„Mit dieser Begrenzung sendet die CDU/SPD-Koalition ein fatales politisches Signal, was ihr die professionelle demokratische Bildungsarbeit im Freistaat wert ist“, kritisiert Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Ich bin entsetzt darüber, dass die SPD diese Niedriglohnpolitik mitmacht.“
„Für eine Vielzahl der Trägerinnen und Träger, die seit Jahren im Freistaat für Weltoffenheit aktiv sind, droht diese Obergrenze bereits ab Anfang 2018 dramatische Auswirkungen auf ihre Arbeit zu haben. Mit der Entgeltgruppe E9 ist es kaum möglich, qualifizierte Neueinstellungen mit Hochschulabschluss zu gewinnen. Zudem lassen sich keine Geschäftsführerstellen finanzieren. Dies bedeutet im Extremfall, dass Vereine genötigt sind, langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen und die Stellen für ein deutlich geringeres Entgelt wieder auszuschreiben. Alle Fördermittel nützen doch nichts, wenn erzielte Erfolge langfristig wieder konterkariert werden.“

„Aus den alarmierenden Ergebnissen des Sachsen-Monitors und dem Erstarken rechtspopulistischer und neonazistischer Bewegungen werden nicht die richtigen Schlüsse gezogen“, moniert die Abgeordnete. „Die Entgeltgrenze muss unverzüglich wieder aus der Richtlinie gestrichen werden. Sachsen steht damit allein. Vergleichbare Förderrichtlinien des Bundes, etwa das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘, definiert keinerlei Obergrenzen. Das Thüringer Landesprogramm ‚Denk bunt‘ definiert beispielsweise die Entgeltgruppe E9 als Untergrenze.“

Hintergrund:
Mit dem Landesprogramm ‚Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz‘ (WOS) steht im Freistaat Sachsen seit vielen Jahren ein verlässliches Förderinstrument für die demokratische Bildungsarbeit zu Verfügung. Es ist im aktuellen Doppelhaushalt (2017/2018) im Bereich der Zuschüsse an Vereine, Verbände usw. mit jährlich rund 3,4 Millionen Euro untersetzt.
In den Jahren 2012-2014 wurde das Landesprogramm evaluiert und anschließend die dem Landesprogramm zugrunde liegende Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, zur Förderung von Projekten für das Landesprogramm ‚Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz‘ (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FördRL WOS) novelliert. Diese novellierte Fassung gilt seit dem 7. März 2017.

Im Rahmen der Überarbeitung wurden viele, von etablierten Akteuren und Akteurinnen der demokratischen Bildungsarbeit bereits langjährig angemahnte, Schwachstellen behoben, u.a. wurde die maximale Projektdauer von einem Jahr auf nunmehr bis zu drei Jahre erweitert. Außerdem gehört die sogenannte ‚Extremismusklausel‘ der Vergangenheit an. Gleichsam wurde jedoch erstmals eine Entgeltobergrenze eingeführt. Diese entspricht der Höhe der Vergütungsgruppe E 9 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), also ein Einstiegsgehalt deutlich unter 3.000 Euro brutto. Von dieser kann nur abgewichen werden, wenn dies unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig ist.

» Sachsen-Monitor 2016

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