Einkünfte

Die Abgeordnete und ihre Diät

Über kaum ein Thema der Politik gibt es mehr Mythen und Vorurteile als über die Frage, was Abgeordnete verdienen und was Sie mit dem Geld machen. Deshalb bemühe auch ich mich nachfolgend um Transparenz über meine Einkünfte und Ausgaben:

Die Diät (und Zuschusse zu Versicherungen)

Abgeordnete erhalten zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Grundentschädigung von 5.668,16 € im Monat. Diese wird bei einem Zuschuss zur Pflegeversicherung um einen Betrag von 28,34 € gekürzt. Damit erhalte ich eine Grundentschädigung von 5.639,82 €. Zusätzlich gewährt mir der Landtag einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 361,00 €.

Damit ergeben sich Bruttoeinkünfte von  6000,82 € pro Monat. Davon gehen ca. 1.790 € an Steuern ab. Zusätzlich zahle ich pro Monat den Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, derzeit ca. 774,30 €. Damit bleiben nach Steuern und Abgaben ca. 3.440 € Netto übrig.

Darüber hinaus leisten Abgeordnete finanzielle Unterstützungsleistungen an die Parteien, so genannte Mandatsträgerbeiträge. Die Sätze variieren von Partei zu Partei. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind dies derzeit 1.020,27 € pro Monat. Es bleiben also von der Diät real ca. 2.420 € pro Monat übrig.

Auch dieses Geld steckt man nicht vollständig in seinen Lebensunterhalt. Neben der notwendigen Rücklagenbildung für Wahlkämpfe (falls man wieder gewählt werden will) spenden viele Abgeordnete, so auch ich, über das Jahr noch Geld für verschiedene Vereine und Organisationen.

Die steuerfreie Aufwandspauschale

Abgeordnete dürfen die Kosten ihres Mandates nicht von der Steuer absetzen. Deshalb und zur Finanzierung ihrer Infrastruktur erhalten Abgeordnete des Sächsischen Landtages eine steuerfreie Abgeordnetenpauschale, die nach Entfernung zum Wohnort gestaffelt ist. Für mich als Abgeordnete mit Wohnsitz in Dresden beträgt diese derzeit 3.163,28 €* pro Monat. Daraus bezahle ich alle Aufwendungen, die hinter dem Mandat stehen. Vom Büromaterial über Reisekosten (kostenlos ist für den Abgeordneten nur das Bahnfahren in Sachsen und nach Berlin) bis hin zu den Mieten und Unterhaltskosten meiner Regionalbüros in Pirna und Meißen. Einnahmen und Ausgaben sind dabei ungefähr deckungsgleich.
* Die Steuerfreie Abgeordnetenpauschale wurde am Juni 2015 durch die Mehrheit im Landtag um 1.000 € pro Monat erhöht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diese Entscheidung nicht mitgetragen. Da man aber auf diese Leistung nicht verzichten kann und diese auch nicht dazu genutzt werden kann, Spenden an Dritte zu finanzieren, versuche ich das zusätzliche Geld vor allem für mehr Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger zu nutzen.

Weitere Leistungen an Abgeordnete

Für die Bezahlung meiner MitarbeiterInnen in den Regionalbüros erhalte ich pro Monat 5536,29 € (i.d.R. sind das 1,5 Vollzeitstellen, Arbeitnehmer-Brutto). Dieses Geld wird allerdings direkt an die MitarbeiterInnen ausgezahlt.

Der Landtag stellt pro Legislaturperiode (also für 5 Jahre) den Abgeordneten ein Einrichtungsbudget für die Regionalbüros in Höhe von 5.124,00 € zur Verfügung (Abrechnung nur gegen Belege).

Für Besuchergruppen werden 1.500 € pro Jahr zur Verfügung gestellt (Anfahrt und Verpflegung, Abrechnung pro Besucher*innegruppe, keine pauschale Auszahlung). Bei einem Interesse an einer solchen Besuchergruppe melden Sie sich bitte bei meinen MitarbeiterInnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich vorrangig Besuchergruppen aus den Regionen, wo ich Regionalbüros unterhalte, einlade.

Abgeordnete erhalten zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Fahrten eine kostenlose Freifahrtberechtigung (2. Klasse) für Züge in Sachsen und von und nach Berlin.

Nebeneinkünfte

Neben meinem Mandat gehe ich keiner weiteren Berufstätigkeit nach und führe auch kein Gewerbe aus. Als Ortsbeirätin in Dresden-Neustadt erhalte ich eine Grundentschädigung von 125 € pro Monat sowie 60 Euro Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Ortsbeiratsitzungen. Bei diesen Sitzungen erhöht sich die Sitzungspauschale bei einer Sitzungsteilnahme von mehr als drei Stunden um 50 %, bei einer Sitzungsteilnahme von mehr als fünf Stunden um 100 %.