Rechtspolitik

„Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Was wir dafür brauchen ist ausreichend qualifiziertes Personal, ebenso, wie mutige Konzepte.“

Prostituiertenschutzgesetz schützt die Prostituierten nicht

„Das Prostituiertenschutzgesetz schützt die Prostituierten nicht.“ Zu dieser Einschätzung kommt die Landtagsabgeordnete Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach der Beantwortung von zwei Kleinen…

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