Koalition sagt Gleichstellungsgesetz ab − GRÜNE: Fatales Signal an die sächsischen Frauen

Meier: Gleichstellungsministerin Köpping ist mit ihrem wichtigsten politischen Projekt an der rückständigen Sachsen-CDU gescheitert
 
 Dresden. CDU und SPD haben heute öffentlich gemacht, dass sie sich nicht auf ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz einigen können, obwohl sie es im Koalitionsvertrag von 2014 vereinbart hatten.
„Das ist ein fatales Signal an die sächsischen Frauen. So bleibt Sachsen in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern Schlusslicht in der Bundesrepublik!“, kritisiert Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Im Freistaat gilt somit weiter ein 25 Jahre altes Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994.“
 
„Ministerin Petra Köpping ist mit ihrem wichtigsten gleichstellungspolitischem Projekt an der rückständigen Sachsen-CDU gescheitert“, bedauert Meier. „Das ist nicht nur eine gleichstellungspolitische Katastrophe, sondern macht den öffentlichen Dienst im Freistaat unattraktiv für Frauen. Angesichts der anstehenden Altersabgänge muss der Freistaat, die Arbeitsbedingungen insbesondere für Frauen so attraktiv gestalten, um im Wettbewerb um die besten Köpfe mit anderen Bundesländern und der Wirtschaft bestehen zu können. Und genau diese Fachkräfte braucht Sachsen dringend.“
 
„Ministerin Köpping hatte mehrfach in Aussicht gestellt, dass der Gleichstellungsgesetzentwurf kurz vor der Einbringung in den Landtag stünde. Doch die SPD kann sich nicht durchsetzen. Während die CDU zwar gegen das Murren der SPD, aber dennoch munter Polizei- und Strafvollzugsgesetz verschärfen kann, bleiben richtige und wichtige Anliegen der SPD wie das Gleichstellungsgesetz komplett auf der Strecke.“
 
„Mit der Ablehnung des GRÜNEN Gesetzentwurfs für ein Gleichstellungsgesetz hat der Landtag im November 2018 die Chance auf wirkungsvolle Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung vergeben. Der Gesetzentwurf sah neben verbindlichen familienfreundliche und flexible Arbeitsbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch eine Vorbildwirkung öffentlicher Träger bei der Auftragsvergabe und Unternehmensbeteiligung vor.“
 
>> GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/12511)

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