Meier: Die Debatte gehört in die Öffentlichkeit – An den Standortentscheidungen muss der Landtag beteiligt werden
Dresden. Zum gestern in Berlin vorgestellten Konzept für ‚Die Zukunft der Stasi-Unterlagen‘ des Bundesbeauftragten (BStU) erklärt Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag,:
„An den jetzt in Sachsen anstehenden Entscheidungen muss der Landtag beteiligt werden. Die Debatte über den Umgang mit den Stasi-Akten gehört in die Öffentlichkeit und darf nicht allein zwischen dem Bundesbeauftragten und der Staatsregierung verhandelt werden. Es geht ja nicht nur um die Frage des sächsischen Archivstandorts, sondern auch um die Gewährleistung eines flächendeckenden Zugangs zu den Akten in den Außenstellen. Die Außenstellen sollten mit den sächsischen Gedenkstätten verknüpft werden. Der ganze Freistaat Sachsen steht jetzt vor der Herausforderung, das Gedenken an die Opfer der Stasi und die Demokratie-Bildung künftiger Generationen neu zu gestalten.“
„Die GRÜNE Forderung, die sächsischen Akten in Sachsen zu belassen, wurde erfüllt. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger. Signale werden auch von der Wahl der Orte ausgehen, an denen man sich über die Akten informieren, Anträge auf Akteneinsicht stellen und schließlich seine Akten einsehen kann. Für die Auswahl der Außenstellen braucht es großes Fingerspitzengefühl.“
„Die Einbindung nicht nur des Archivstandorts, sondern auch der weiteren Außenstellen in die sächsische Gedenkstätten- und Erinnerungslandschaft sind von zentraler Bedeutung. Es bietet sich beispielsweise an, BStU-Informationsbüros in Gedenkstätten einzurichten und dauerhaft gemeinsame Bildungsangebote zu entwickeln.“
Weitere Informationen:
>> Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Bundesarchivs für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv (13.03.19)
Hintergrund:
>> GRÜNES Positionspapier: ‚GRÜNE Grundsätze zur Zukunft der Aufarbeitung des MfS-Unrechts im Freistaat Sachsen‘ (Dezember 2017)
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