Über die Zukunft der Sächsischen Stasi-Akten diskutierten die Mitglieder des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags heute angeregt mit dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU), Roland Jahn, und dem Sächsischen Landesbeauftragen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Lutz Rathenow. Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Katja Meier, erklärt hierzu:
„Diese Ausschusssitzung hat mir gezeigt, dass über Fraktionsgrenzen hinweg erkannt wurde, welche Auswirkungen die anstehenden Entscheidungen über den Sächsischen Archivstandort für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts, die Sächsischen Stasi-Unterlagen und die Gedenkstättenlandschaft im Freistaat Sachsen haben werden. Es ist aber auch verständlich geworden, dass die Umsetzung des 2016 vom Sächsischen Landtag mit großer Zustimmung gefassten Beschlusses, die drei bisherigen Archivstandorte Chemnitz, Dresden und Leipzig als solche zu behalten, aus Kosten- und Effizienzgründen nicht mehr realistisch ist. Nicht verständlich ist jedoch das Agieren der Sächsischen Staatsregierung in diesem Zusammenhang. Denn klar geworden ist in der Ausschusssitzung auch, dass maßgebliche Vorentscheidungen schon vor Jahren hinter verschlossenen Türen getroffen wurden.“
„Nachdem Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) in der Vergangenheit auf meine Nachfragen zur Standortfindung für das künftige sächsische Stasi-Archiv die Zuständigkeit allein beim Bund sah und eine Beteiligung der Staatsregierung bei der Entscheidungsfindung verneinte, steht nun fest: Es gab schon vor Jahren ein Treffen des Bundesbeauftragten Roland Jahn mit dem damaligen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU) und dem Justizminister, bei dem der Vorschlag des Bundesbeauftragten, nur für den Standort Leipzig eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, durch die Vertreter der Staatsregierung ausdrücklich begrüßt wurde. Offenbar spielten ab diesem Zeitpunkt Chemnitz und Dresden als Archivstandorte für die Staatsregierung faktisch keine Rolle mehr.“
„Vor dem Hintergrund des die Staatsregierung bindenden Landtagsbeschlusses von 2016 wäre es zu diesem Zeitpunkt die Pflicht des Ministerpräsidenten und des Justizministers gewesen, den Landtag und die Öffentlichkeit über diese Entwicklung zu informieren. Das ist nicht geschehen. Gerade beim Thema Stasi-Unterlagen und DDR-Aufarbeitung sind solche intransparenten Vorgehensweisen und Absprachen zwischen Bund und Staatsregierung absolut inakzeptabel. Die Verbände der Opfer des SED-Regimes, die Zivilgesellschaft, die Akteurinnen und Akteure der Aufarbeitung und der Landtag als Volksvertretung müssen bei diesem für viele Sächsinnen und Sachsen immer noch immens wichtigen Thema aktuell und aktiv auf dem Laufenden gehalten werden.“
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