Sachsens Staatsregierung hat keine Position zur sogenannten ‚Heilung von Homosexualität‘ (sogenannte ‚Konversionstherapie‘). Das geht aus der Antwort der Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Katja Meier (GRÜNE) hervor.
„Mit dieser Aussage fällt die Staatsregierung hinter ihren Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen aus dem Jahr 2017 zurück“, kritisiert Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Die Aussage der SPD-Ministerin erstaunt umso mehr, als dass das CDU-geführte Sozialministerium 2017 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Meier antwortete >>Sogenannte Konversions- und Reparationstherapien („Homoheilungen“) … lehnt die Staatsregierung ab.<<“
Anlass für Meiers aktuelle Anfrage war eine vom Bund freier evangelischer Gemeinden (FeG) im Dezember 2018 herausgegebene >>Orientierungshilfe<< zum Umgang mit Homosexuellen, in welcher auch Therapien zur Veränderung der sexuellen Orientierung empfohlen werden. Die FeG ist laut Antwort der Gleichstellungsministerin als Träger des ‚Freiwilligen sozialen Jahres‘ in Sachsen zugelassen.
„Auch im Wahljahr muss sich die Staatsregierung klar zu Vielfalt und Akzeptanz bekennen und darf nicht vor Fundamentalisten kuschen. Leider wird 2019 immer noch die Auffassung vertreten und verbreitet, dass Homosexualität heilbar sei. Homosexualität ist keine Krankheit und nicht behandlungsbedürftig. Auch aus Sicht psychologischer Fachverbänden und der Bundesärztekammer ist eine ‚Konversionstherapie‘ gesundheitsgefährdend. Wenn die Staatsregierung hierzu schweigt, wird sie ihrer Verantwortung nicht gerecht“, erklärt die Abgeordnete.
„Ich erwarte von der Staatsregierung, dass Institutionen, die ‚Konversionstherapien‘ anbieten oder empfehlen, zukünftig weder Träger des freiwilligen sozialen Jahres sein können noch öffentliche Mittel erhalten.“
Laut Antwort von Ministerin Köpping hatte der Bund freier evangelischer Gemeinden seit 2015 keine Mittel der Staatsregierung erhalten.
Am Freitag, den 12.04., werden die Bundesländer Hessen, Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Antrag im Bundesrat einreichen, indem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, ‚Konversionstherapien‘ zu verbieten und verstärkt Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung zu betreiben sowie verschiedene Maßnahmen einzuleiten, die gerade Minderjährige in der freien Entfaltung der Persönlichkeit schützen. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat ebenso einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingereicht (Drs 19/7932).
„Sachsens Staatsregierung sollte sich dieser Bundesratsinitiative anschließen“, fordert Meier.
Weitere Informationen:
» Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen
Hintergrund:
Unter ‚Konversionstherapien‘ sind ‚Behandlungen‘ gemeint, die das Ziel verfolgen, sexuelle Orientierung beziehungsweise geschlechtlich Identität von Personen gezielt durch eine ‚Therapie‘ zu verändern. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte 1992 Homosexualität als Krankheit streichen lassen.
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