Rundverfügung/Bagatelldelikte/Inkrafttreten 1. März – Justizminister kann nicht überzeugen

Meier: Personelle Ressourcen der Justiz sollten für eine schnellere Bearbeitung von schweren Straftaten eingesetzt werden

Zum Inkrafttreten der Rundverfügung des sächsischen Generalstaatsanwalts am 1. März, mehr staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Bagatelldelikten bei den Gerichten zur Anklage zu bringen, erklärt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Justizministers Sebastian Gemkow hat es trotz zahlreicher öffentlicher Äußerungen bis heute nicht geschafft, mit dieser Initiative inhaltlich zu überzeugen. Es ist nicht mehr als Symbolpolitik. Es steht zudem der Verdacht im Raum, dass mit schnell abgeschlossenen Verfahren zu Bagatelldelikten die Statistik verbesserst werden soll.“

„Die Rundverfügung widerspricht auch den Richtlinien, die den Staatsanwaltschaften erst im September 2018 zur Effektivierung von Ermittlungsverfahren und zur Entlastung von Staatsanwaltschaften und Gerichte vorgelegt wurden. Die Aktenstapel auf den Tischen der Staatsanwälte werden wachsen. Statt sich mit Schwarzfahrerinnen und Ladendieben zu beschäftigen, sollten die personellen Ressourcen der Justiz für eine schnellere Bearbeitung von schweren Straftaten eingesetzt werden.“

„Ich erinnere den Justizminister an die Ohrfeige, die er vom Bundesverfassungsgericht im Juni 2018 einstecken musste. Das Gericht stellte klar, dass niemand eine überlange U-Haft allein deshalb in Kauf nehmen müsse, weil der Staat >>seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte<< nicht genüge. Ein Tatverdächtiger musste wegen zu langer Strafverfahren aus der U-Haft entlassen werden. Wegen der Dauer-Überlastung des zuständigen Gerichts vergingen bis zur Anklage beim Dresdner Landgericht sechs Monate, dann dauerte es noch einmal sieben Monate bis zum Prozessauftakt. So etwas darf nie wieder passieren. Die Hauptverhandlung zu den Straftaten der Gruppe ‚Faust des Ostens‘, die bereits im Juli 2013 angeklagt wurden, steht bis heute aus.“

„Bagatelldelikten sollte nicht mit Anklage und Gerichtsverhandlung, sondern mit mehr Sozialarbeit begegnet werden. Denn Bagatelldelikte entstehen allzu oft aus sozialer Not, Drogenabhängigkeit oder Wohnungslosigkeit heraus. Nun droht eine Zunahme an Verfahren, die häufig mit kurzen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen enden. Wer nicht bezahlen kann, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe in den ohnehin überbelegten Gefängnissen verbüßen. In beiden Fällen ist wegen der kurzen Haftdauer keinerlei positive Wirkung auf den Einzelnen im Sinne einer Resozialisierung zu erwarten. Im Gegenteil: die kurze Inhaftierung führt regelmäßig zu einer weiteren Ent-Sozialisierung und einer hohen Rückfallrate.“

„Das Bundesverfassungsgericht verlangt von den Bundesländern eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis. Erst vor kurzem hat eine Studie gezeigt, dass es in der deutschen Justiz erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Verurteilungen gibt. Diese Unterschiede werden durch die verschärfte Verfolgung von Bagatelldelikten in Sachsen nun in repressiver Weise verfestigt.“

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