Radwegebau beschleunigen, Gründung AG fahrradfreundlicher Städte – Meier: Im Koalitionsvertrag 2014 festgeschrieben, Gründungsdatum Sommer 2018. Offensichtlich wird Radverkehrsförderung im Ministerium mit viel kreativer Energie blockiert

Rede der Abgeordneten Katja Meier zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD „Fahrradwegebau beschleunigen, Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungseinheiten stärken
65. Sitzung des Sächsischen Landtags, 14. Dezember, TOP 6
 
– Es gilt das gesprochene Wort –
 
 
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
„Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, die Kommunen und Landkreise bei der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise zu unterstützen mit dem Ziel, die Kommunikation, Organisation und den Informationsaustausch der radverkehrspolitischen Akteure in Sachsen zu optimieren.“
 
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe gerade nicht aus dem aktuell vorliegenden Antrag zitiert, sondern aus einem vor mehr als zwei Jahren eingereichten Antrag von CDU und SPD.
Was bedeutet es, wenn die Gründung dieser Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Koalitionsvertrag von 2014 steht, in einem Antrag von CDU und SPD 2015 nochmals fixiert wird und heute Ende 2017 eine Abstimmung im Landtagsplenum erfolgt?
Wie muss ich diesen Antrag heute verstehen?
Als Misstrauensvotum von CDU und SPD gegenüber Minister Dulig?
Als Zeichen, dass der Minister sein Haus nicht im Griff hat?
Kann Minister Dulig das Anliegen des Koalitionsvertrages auch im dritten Jahr nicht gegen seinen Abteilungsleiter Verkehr im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit durchsetzen?
Sind die Hinterlassenschaften der FDP im Ministerium so mächtig? Genießen sie so viel Narrenfreiheit, dass es ihnen schlichtweg egal sein kann, wer „unter ihnen Minister ist“?
Auch wenn ich mittlerweile an meinem eigenen Optimismus zweifle, aber das kann ich mir immer noch nicht vorstellen, dass Ihnen der Radverkehr völlig egal ist.
Offensichtlich ist aber Radverkehrsförderung keine Chefsache und wird mit viel kreativer Energie im Ministerium selbst blockiert.
Zur Erinnerung:
In den Kommunen gibt es einen riesigen Bedarf für neue Radverkehrsanlagen.
Gerade in kleineren Kommunen ist die Verwaltung überlastet und personell ausgedünnt.
Aber es fehlt an unbürokratischer Unterstützung und kompetenter Beratung im Ministerium.
In fast jedem anderen Bundesland und auch unter den verschiedensten Regierungskoalitionen wurde die Gründung solcher Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Städte (AGFS) oder AG Nahmobilität initiiert, koordiniert und unterstützt.
Nicht als siebzehnte sinnlose Kaffeerunde überlasteter Vertreterinnen der Kommunalbehörden sondern als Schnittstelle und Schaltstelle, um Kommunen unter die Arme zu greifen.
Mit eigener Geschäftsstelle und eigenem Personal bekommen Kommunen Weiterbildungsangebote, einen Förderleitfaden, Musteranträge, best practice-Beispiele für kompliziertere Lösungen bei der Radverkehrsplanung.
Ein echter Mehrwert also, der Arbeit abnehmen soll. Dienstleistungsorientiert, zugewandt und aufsuchend.
Seit 2015 stehen im Haushalt Finanzmittel für die von Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Städte bereit. Abgerufen wurden sie seit drei Jahren nicht.
Was ist hier passiert?
Im Februar 2016 (also vor 22 Monaten) antwortete Minister Dulig auf meine Anfrage:
„Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hatte die Aufgabe übernommen, herauszufinden, welche Städte und Gemeinden Interesse an einer Mitarbeit in einer AG fahrradfreundlicher Städte haben.
Zwölf Kommunen haben ihr Interesse auf die interne Anfrage des Städte- und Gemeindetags bekundet.
Die Namen der zwölf Kommunen liegen der Staatsregierung nicht vor. Sie wurden aufgrund der Vertraulichkeit der Abfrage vom Städte- und Gemeindetag nicht benannt.“
Wie bitte? Datenschutz ist uns GRÜNEN wichtig, aber das klingt absurd.
Der zuständige Minister beauftragt den Städte- und Gemeindetag das Interesse abzufragen und darf dann aus Datenschutzgründen nicht erfahren, wer Interesse hat?
Radio Eriwan lässt grüßen.
Mittlerweile war ich in mehr als zehn sächsischen Kommunen unterwegs und habe das Thema Radverkehrsförderung mit Oberbürgermeistern oder Baudezernentinnen diskutiert.
Ich habe wirklich alle gefragt – 9 von 10 hatten noch nie etwas von einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte gehört, nur einer konnte sich an die Abfrage des Städte- und Gemeindetags erinnern.
So habe ich diese auch noch zu Gesicht bekommen und ich muss sagen: eine Werbung war dieses Anschreiben nicht.
Versteckt unter mehreren anderen Themenpunkten wurde lediglich der Ausschnitt im Koalitionsvertrag zitiert und darunter geschrieben:
„Es ist zu prüfen, ob über die bestehende LAG Radverkehr im Wirtschaftsministerium hinaus überhaupt Bedarf für eine landesweite Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte besteht.“
Keine Erklärung der möglichen Vorteile, kein Werben, kein Erklären. Nix.
Aber es geht noch weiter: Im April 2017 habe ich nochmals nachgefragt, was denn nun aus dem Versprechen würde.
Die Antwort des Ministers diesmal:
„Eine erste Umfrage bei den sächsischen Städten und Gemeinden hat ein geringes Interesse ergeben. Nur wenige Kommunen sind gegenwärtig bereit, in einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte mitzuarbeiten und ggf. auch Beiträge zu errichten.“
Das ist natürlich eine Superwerbestrategie: Statt mit den Vorteilen zu werben, zu verkünden, dass würde die Kommunen erst mal Geld kosten.
Übrigens, die KommunalvertreterInnen, mit denen ich gesprochen habe, hatten alle großes Interesse an einer solchen Arbeitsgemeinschaft.
Nachdem ich das Prinzip und die Vorteile in Ruhe erklärt hatte.
Das hätten Sie auch machen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich werden wir dem Antrag zustimmen, er ist nicht falsch, unschädlich und insbesondere mit der Konkretisierung als Gründungsdatum der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte auf Sommer 2018 ein echter Fortschritt.
Das im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) quasi kein Personal beschäftigt ist, das sich ausschließlich und fachlich gut ausgebildet mit Radverkehr beschäftigt ist keine neue Erkenntnis – dafür brauche ich keinen x-ten Prüfauftrag.
Von den 60 Stellen, die im Doppelhaushalt geschaffen wurden, gab es keine einzige für Radverkehrsplanung, das ist ein Unding.
Genau das wären aber die Stellschrauben, die den Unterschied ums Ganze machen beim Thema Radverkehrsförderung.
Wir bringen deshalb einen eigenen umfassenderen Antrag dazu ein, Sie werden in Kürze Gelegenheit haben auch diesem zuzustimmen, um wirklich entscheidend beim Radverkehr voranzukommen!
 

 

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