(2017-131) Am 1. Juli 2017 tritt bundesweit das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. In Sachsen wird das Gesetz jedoch nicht vor dem Jahresende 2017 umgesetzt werden, da ein entsprechendes Landesausführungsgesetz noch nicht vorliegt. Das teilte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) in ihrer Stellungnahme zu einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einsetzung eines Runden Tisches Prostitution mit.
Seit September 2016 ist klar, dass die neuen Regelungen auch in Sachsen zum 1. Juli 2017 umgesetzt sein müssen. Einem Antrag im Bundesrat zur Verlängerung der Umsetzungsfrist stimmte die Sächsische Staatsregierung damals mit der Begründung nicht zu, dass der Schutz der Prostituierten eine schnelle Wirksamkeit des Gesetzes erfordere. Vor diesem Hintergrund ist es blanker Hohn, dass Sozialministerin Klepsch jetzt die Verantwortung auf den Bundesgesetzgeber schiebt, der den Ländern keine ausreichende Vorlaufzeit eingeräumt habe“, kritisiert Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Es ist erschreckend, wie gleichgültig sich die Staatsregierung angesichts der Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes, nämlich dem Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, verhält. Trotz absehbar kurzer Zeit zur Verabschiedung eines Landesausführungsgesetzes und mehrfacher Nachfragen der GRÜNEN-Fraktion seit September 2016 konnte sich die Staatsregierung erst im März 2017 darauf einigen, welches Ministerium die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Sachsen federführend übernimmt. Da ist es logisch, dass bis zum Juli kein sinnvolles Ausführungsgesetz vorliegen kann. Die notwendigen Entscheidungen und Weichenstellungen wurden sehenden Auges auf die lange Bank geschoben, die Staatsregierung hat schlicht ihre Arbeit nicht gemacht“, stellt Meier fest.
„Dennoch besteht die Chance auf sinnvolle Regelungen, wenn sich die Staatsregierung und der Landtag im anstehenden Gesetzgebungsverfahren gegenüber den praktischen Erfahrungen der Betroffenen, also sowohl der im Prostitutionsgewerbe Tätigen als auch z.B. der Beschäftigten der Gesundheitsbehörden oder der Polizei, öffnen. Hierzu hat die GRÜNE-Fraktion die Einsetzung eines Runden Tisches vorgeschlagen, an dem ein die Umsetzung begleitender Austausch stattfinden kann“, erläutert die Abgeordnete.
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