Am 1. Juli 2017 tritt bundesweit das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. In Sachsen steht die Umsetzung des Gesetzes weiter aus. Es wird wohl erst im Januar 2018 umgesetzt werden, wie Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) mitteilte.
„Seit September 2016 ist klar, dass die neuen Regelungen auch in Sachsen zum 1. Juli 2017 umgesetzt sein müssen. Einem Antrag im Bundesrat zur Verlängerung der Umsetzungsfrist stimmte die Sächsische Staatsregierung damals mit der Begründung nicht zu, dass der Schutz der Prostituierten eine schnelle Wirksamkeit des Gesetzes erfordere. Vor diesem Hintergrund ist es blanker Hohn, dass Sozialministerin Klepsch jetzt die Verantwortung auf den Bundesgesetzgeber schiebt, der den Ländern keine ausreichende Vorlaufzeit eingeräumt habe“, kritisiert Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Laut Stellungnahme appelliert das Staatsministerium an die Kommunen das Prostituiertenschutzgesetz – wie bundesseitig vorgesehen – bereits ab dem 1. Juli 2017 zu vollziehen. Das ist hanebüchen. Ich kann jede Kommune verstehen, die ohne entsprechende Rechtsgrundlage keine Anmeldung entgegennimmt und die verpflichtende Gesundheitsberatung nicht durchführt. Immerhin handelt es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der eine klare gesetzliche Regelung bedarf. So weist die Stadt Dresden auf ihrer Homepage darauf hin, dass Anmeldung und Gesundheitsberatung derzeit nicht möglich sind bzw. nicht durchgeführt werden.“
„Offen ist zudem die Frage, wie Polizei und Ordnungsbehörden ab dem 1. Juli mit dieser unklaren Situation umgehen. Entweder werden beide Augen zugedrückt oder der Willkür ist Tür und Tor geöffnet.“
„Es ist erschreckend, wie gleichgültig sich die Staatsregierung angesichts der Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes, nämlich dem Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, verhält. Trotz absehbar kurzer Zeit zur Verabschiedung eines Landesausführungsgesetzes und mehrfacher Nachfragen der GRÜNEN-Fraktion seit September 2016 konnte sich die Staatsregierung erst im März 2017 darauf einigen, welches Ministerium die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Sachsen federführend übernimmt. Die notwendigen Entscheidungen und Weichenstellungen wurden sehenden Auges auf die lange Bank geschoben, die Staatsregierung hat schlicht ihre Arbeit nicht gemacht“, stellt die Abgeordnete fest.
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