„Das Prostituiertenschutzgesetz schützt die Prostituierten nicht.“ Zu dieser Einschätzung kommt die Landtagsabgeordnete Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach der Beantwortung von zwei Kleinen Anfragen durch Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU).
„Wie es im Vorfeld von vielen Expertinnen und Experten erwartet wurde, zeigt sich nun auch in Sachsen bei den ersten Beratungserfahrungen, dass die Prostituierten innerhalb des einmaligen kurzen Informations- und Beratungsgesprächs nicht über ihre etwaige Zwangslage sprechen“, konstatiert die Abgeordnete. „Auch wenn die Beratenden häufiger den Eindruck einer Zwangslage hatten, konnten sie nicht wirksam eingreifen. Wie zu befürchten war, läuft die Intention des Prostituiertenschutzgesetzes somit ins Leere.“
„Die Antworten der Ministerin machen deutlich, dass die Umsetzung des im Jahr 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und des seit Sommer 2018 geltenden sächsischen Umsetzungsgesetzes sehr unterschiedlich anläuft. Während im Vogtland schon erste Bußgeldbescheide wegen fehlender Anmeldebescheinigungen verhängt wurden, ist in Görlitz noch nicht einmal das Personal zur Ausstellung dieser Bescheinigungen vorhanden. Von einer einheitlichen Gesetzesanwendung und einem gleichmäßigen Schutzniveau können Prostituierte in Sachsen immer noch nicht ausgehen“, kritisiert Meier.
„Die ersten von den Kommunen übermittelten Zahlen weisen Unstimmigkeiten auf. So wurden in Chemnitz weniger Gesundheitsberatungen (nach Paragraf 10 ProstSchG) durchgeführt, als Anmeldebescheinigungen erteilt wurden. Ähnlich verhält es sich in Leipzig, wo 191 Bescheinigungen nach nur 162 Beratungsgesprächen (nach Paragraf 8 ProstSchG) erteilt wurden. Da die Beratungen zwingende Voraussetzung für die Bescheinigungen sind, wird offenbar das Gesetz nicht korrekt angewandt. Um diesen Unregelmäßigkeiten auf die Spur zu kommen, habe ich am 13. März bei der Staatsregierung eine Nachfrage gestellt.“
Weitere Informationen:
Hintergrund:
Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage ist für den 11.04.2019 terminiert.
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