Prostituiertenschutzgesetz – Meier: Die Koalition macht vor allem mit Hilfe von Glaube, Liebe und Hoffnung Politik, anstatt mit guten Gesetzen. So sieht keine verantwortungsvolle Politik aus.

Rede der Abgeordneten Katja Meier zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung: „Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Prostituiertenschutzgesetz – SächsProstSchGAG)“ (Drs. 6/11829)
74. Sitzung des Sächsischen Landtags, 27. Juni, TOP 9

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

wie sie in diesem Gesetzgebungsverfahren agiert – oder eher nicht agiert – haben, ist unter aller Würde. Es ist unter der Würde dieses Hauses und einer Landesregierung.
Vor allem aber, und das ist noch viel schlimmer: Ihr Umgang mit dem Prostituiertenschutzgesetz und den Belangen der betroffenen Personen lässt vermuten, welche Würde sie diesen Menschen zugestehen.
Denn würden Sie sich nicht von uralten verruchten Stigmata leiten lassen, sondern klarem Menschenverstand, hätten wir hier schon vor über einem Jahr gestanden und rechtzeitig zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes das notwendige sächsische Umsetzungsgesetz beschlossen.

16 Monate nach Beschluss des Prostituiertenschutzgesetzes auf Bundesebene und sieben Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes haben Sie es Anfang Januar endlich geschafft, den Entwurf für ein Ausführungsgesetz vorzulegen. In der Sachverständigenanhörung wurde dieser u.a. auch von den kommunalen Spitzenverbänden in der Luft zerrissen. Auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mussten wir über drei Monate warten. Da sehen Sie zumindest die Kostenfreiheit für die Gesundheitsberatung vor. Die Kommunen erhalten dafür einen jährlichen Mehrbelastungsausgleich. Sogar eine Überprüfung, ob der jetzt festgesetzte Betrag von 1,9 Millionen Euro tatsächlich ausreicht, sehen sie im Gesetz vor.

Dass sie meinen, für eine Änderung des jährlichen Beitrags sei eine Verkündung im Sächsischen Amtsblatt ausreichend, zeugt von ihrem Staatsverständnis. Wenn ich in einem Gesetz regele, dass die Kommunen vom Freistaat den Betrag X erhalten. Dann kann ich nur mit einer Änderung dieses Gesetzes erreichen, dass die Kommunen jetzt Betrag Y erhalten. Und wie ändert man Gesetze? Mit Änderungsgesetzen. Und wer erlässt die? Genau – der Landtag. Grundkurs Staatsrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Zur Lösung dieses Problems haben wir ihnen heute noch einmal einen Änderungsantrag vorgelegt, der genau dieses Problem behebt und die Kompetenz zur Änderung von gesetzlichen Regelungen da belässt, wo sie hingehört – im Landtag. Indem sie unserem Änderungsantrag zustimmen, hören sie übrigens auch endlich auf, den Schutzzweck des Prostituiertenschutzgesetzes durch unklar geregelte Zwangsgebühren für die Zwangsanmeldung der Tätigkeit als Prostituierte bzw. Prostituierter zu konterkarieren. Denn im Gegensatz zu Ihnen regeln wir klar und deutlich, dass für einzelne Prostituierte im Rahmen der Pflicht-Anmeldung ihrer Tätigkeit keinerlei Kosten anfallen dürfen. Kosten, das sind Gebühren und Auslagen.

Zu den Auslagen zählen nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz auch eventuell entstehende Dolmetscherkosten. Ihr Änderungsantrag sieht hingegen vor, dass grundsätzlich für jede Amtshandlung Gebühren und Auslagen zu zahlen sind. Für die Anmeldung der Tätigkeit regeln sie dann, dass Gebühren in Höhe von 35 zu entrichten sind. Zu den damit verbundenen Auslagen, also eventuelle Dolmetscherkosten, sagt der Gesetzestext allerdings nichts aus. Vor dem Hintergrund, dass allein in Leipzig mindestens 80 Prozent der Prostituierten nicht der deutschen Sprache mächtig sind, es aber in dem vertraulichen Anmeldegespräch unter anderem darum geht, ob eine etwaige Zwangslage vorliegt sowie andere komplizierte Materien wie Sozialversicherungs- und Steuerpflichten besprochen werden, werden Sprachmittlungen bei der Anmeldung die Regel sein müssen.

Nach dem hier vorliegenden Gesetzentwurf müssen die Betroffenen die Kosten hierfür, deren Höhe weder bekannt noch irgendwie gedeckelt ist, als Auslagen an die Anmeldebehörde zahlen.
Bitte kommen sie mir jetzt nicht mit der Begründung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Wenn sie nicht wollen, dass die betroffenen Prostituierten Dolmetscherkosten bzw. Auslagen tragen, dann schreiben sie das bitte ins Gesetz.

Unterm Strich haben die Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen jetzt für die fünf Paragrafen des Ausführungsgesetzes ganze 21 Monate gebraucht. Chapeau liebe Koalition, das muss Ihnen erst mal jemand nachmachen.

Diese Vorgänge bestätigen mir, dass die sächsische Koalition vor allem mit Hilfe von Glaube, Liebe und Hoffnung Politik macht, anstatt mit guten Gesetzen. Glaube an die eigene Überlegenheit, Liebe zu sich selbst und Hoffnung in die Kommunen, dass sie dem Grundgedanken des Bundesgesetze schon irgendwie Rechnung tragen. So sieht keine verantwortungsvolle Politik aus.

Dass im Freistaat Sachsen die Themen Prostitution, Sexarbeit, Zwangsprostitution und Menschenhandel am liebsten unter den Teppich gekehrt werden, ist nichts Neues. Die Diskussion um das Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz ist ein Beispiel par excellence. Sie hätten mit der Kostenfreiheit für die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sowie die gesetzlich verankerte Übernahme der Dolmetscherkosten dem Schutzgedanken des Gesetzes Ausdruck verleihen können. Stattdessen lassen Sie die Prostituierten und Kommunen allein und stehlen sich aus der Verantwortung.
Wir geben Ihnen Gelegenheit Verantwortung zu übernehmen, indem Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen.

Wir fordern, dass Sie konkrete Richtlinien und Hinweise zur korrekten Anwendung des Prostituiertenschutzgesetzes für die Kommunen erstellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungsämtern, die im Anmeldegespräch ergründen sollen, ob ggf. eine Zwangslage besteht, brauchen entsprechende Schulungen. Zudem braucht es Handlungsempfehlungen für den Fall, dass im Rahmen der Anmeldung eine Zwangslage erkannt wird. Ohne solche Unterstützungen kann der Schutzzweck des Prostituiertenschutzgesetzes nicht erfüllt werden.

Wir müssen doch denen helfen, die der Prostitution nicht freiwillig nachgehen oder gar mit Gewalt dazu gezwungen werden. Es handelt sich hierbei zumeist um Straftaten, die der Staat verfolgen muss. Was es noch braucht, sind belastbare Zahlen und eine Dunkelfeldstudie zum Thema Zwangsprostitution und Menschenhandel. Und dann auch spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die die Milieus und Hintergründe von Menschenhändlern kennen und einzelne Vorfälle und Personen richtig zuordnen können.

Es gilt aber auch, den selbstbestimmt und freiwillig tätigen Sexarbeitenden faire Arbeitsbedingungen und bedarfsgerechte Beratungs- und Hilfsangebote zu bieten. Denn natürlich ist Sexarbeit nicht ein Job wie jeder andere. Sowohl für die einen als auch für die anderen braucht es eine Infrastruktur an Anlaufstellen, die fachlich qualifiziert beraten und helfen und entsprechend miteinander vernetzt sind. Diese gibt es in Sachsen bis auf die Gesundheitsämter nicht.

Aus dieser Not heraus haben sich in Dresden und Leipzig Initiativen und Arbeitskreise gegründet, in denen verschiedenste Personen und Professionen zusammenkommen, die irgendeinen Bezug zum Thema Prostitution haben. Ziele dieser Initiativen von Mitarbeitenden der kommunalen Behörden sind der Wissens- und Erfahrungsaustausch und die Vernetzung untereinander. Ein anderer Begriff für dieses Konzept der Zusammenarbeit ist übrigens ‚Runder Tisch‘.
Den haben wir GRÜNE schon im letzten Jahr gefordert. Aber Sie sahen ihn nicht als notwendig an. Dass diese Plattform aber sehr wohl sofort notwendig ist, zeigen die aktuellen Entwicklungen in Dresden und Leipzig.

Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir Maßnahmen in Sachsen etablieren, die weit über das Prostituiertenschutzgesetz hinausgehen, dabei aber die Bedürfnisse der Betroffenen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter tatsächlich aufgreifen.

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