Prostituiertenschutzgesetz in Sachsen: Schutzzweck des Bundesgesetzes wird boykottiert

Über sechs Monate nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG), das Anmelde- und Erlaubnispflichten sowie Pflichtberatungen für Prostituierte vorsieht, liegt endlich der zweiseitige Gesetzestext eines sächsischen Ausführungsgesetzes der Staatsregierung vor. Da für die praktische Umsetzung des Bundesgesetzes die Kommunen zuständig sind, bedurfte es weiterer landesspezifischer Regelungen.
Heute ging der Gesetzentwurf den Landtagsabgeordneten zu.

„Ich sehe mich in den schlimmsten Befürchtungen bestätigt“, kritisiert Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, den Entwurf des sächsischen Ausführungsgesetzes. „Der Gesetzentwurf verkennt, dass das Kernelement und das Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes der Schutz der Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung und nicht die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten ist. Leider wird dieses Ziel durch den vorliegenden Entwurf in Sachsen unerreichbar. Das Thema Prostituiertenschutz wurde komplett verfehlt. Es ist erschreckend, dass dieses Werk aus einem Sozialministerium kommt.“

„Die Kommunen werden bei der praktischen Umsetzung der Beratungs- und Anmeldepflichten allein gelassen. Sie erhalten auch keinerlei inhaltlicher Unterstützung durch das zuständige Sozialministerium“, bemängelt die Abgeordnete. „Zur Deckung ihrer durch die neuen Aufgaben entstehenden Kosten dürfen die Kommunen zwar Gebühren erheben. Diese werden aber so hoch sein, dass sich die häufig herrschende finanzielle Zwangslage der Prostituierten weiter verschärft. Das hat mit dem Schutzgedanken des Gesetzes nichts mehr zu tun. Vielmehr droht die Konsequenz, dass sich Prostituierte gar nicht anmelden und damit in die Illegalität gedrängt werden. Die diesbezüglich begründeten Einwände der sächsischen Kommunen im Gesetzgebungsverfahren haben leider keinerlei Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Das beweist einmal mehr Ignoranz und Arroganz der Staatsregierung gegenüber den betroffenen Städten. Das alleinige Ziel der Staatsregierung ist es offenbar, Kosten zu sparen.“
In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern fallen für die Prostituierten keine Kosten an.

„Der Sächsische Landtag kann über diesen Gesetzentwurf nicht ohne eine öffentliche Sachverständigenanhörung abstimmen. Genau diese wird die GRÜNE-Fraktion im nächsten Sozialausschuss beantragen. Für die hierdurch entstehende weitere Verzögerung der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Sachsen trägt die beratungsresistente Staatsregierung die Verantwortung“, erklärt Meier.

» Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Prostituiertenschutzausführungsgesetz – SächsProstSchGAG)‘ (Drs. 6/11829) nebst Stellungsnahmen des Sächsischen Städte- und Gemeindetags und des Sächsischen Landkreistags

 

Hintergrund:
Prostitution ist in Sachsen in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Görlitz (Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) erlaubt. Das durch den Bundesgesetzgeber im September 2016 verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sieht diverse neue Anmelde- und Erlaubnispflichten sowie gesundheitliche Pflichtberatungen für Prostituierte vor. Die spezifischen Ausführungsgesetze in den Bundesländern sollten im Idealfall am 1. Juli 2017 zusammen mit dem ProstSchG in Kraft treten. In einigen Bundesländern, unter ihnen auch der Freistaat Sachsen, gibt es jedoch bis heute keine Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der Kommunen.
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag hat die Staatsregierung immer wieder mit Kleinen und Mündlichen Anfragen auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen und die Einsetzung eines die Umsetzung des ProstSchG in Sachsen begleitenden ‚Runden Tischs Prostitution‘ beantragt. Dies wurde von der CDU/SPD-Koalition im Landtag abgelehnt. Währenddessen hat die Sächsische Staatsregierung die Umsetzung ohne erkennbare sachliche Gründe so weit verzögert, dass Sachsen hinsichtlich der Pflichten von in der Prostitution Tätigen, die mangels geregelter Zuständigkeiten weder von den Prostituierten noch von den Kommunen erfüllt werden können, nunmehr als rechtsfreier Raum bezeichnet werden kann.

» Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.04.2017 ‚Einsetzung eines Runden Tisches Prostitution in Sachsen und Einrichtung von Fachberatungsstellen‘ (Drs 6/9350)

» Stellungnahme der Staatsregierung 

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