In der heutigen Sitzung des Ausschuss‘ für Soziales und Verbraucherschutz des Sächsischen Landtags sollte eigentlich der Gesetzentwurf für das Sächsische Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) abschließend behandelt werden. Damit hätte er in der nächsten Landtagssitzung verabschiedet werden und mit über einem Jahr Verspätung in Kraft treten können. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD ließen den Tagesordnungspunkt allerdings kurzfristig absetzen.
Hierzu erklärt Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die neuen Aufgaben, die das Prostituiertenschutzgesetz den Kommunen vorgibt, sind klar. Die sächsischen Gesundheits- und Ordnungsbehörden stehen in den Startlöchern. Der Personal- und Finanzbedarf der Kommunen ist bis auf den Cent genau berechnet. Doch bis heute haben es die Koalitionsfraktionen CDU und SPD nicht geschafft, ihre nach der Expertenanhörung im Landtag in Aussicht gestellten Änderungen vorzulegen, die die Betroffenen weniger belasten sollen. Unter den Sachverständigen hatte die im ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgesehene Zahlungspflicht der Prostituierten für die Pflichtanmeldung und -gesundheitsberatung für große Diskussion gesorgt. Alle war sich einig gewesen, dass mit einer Zahlungspflicht das Gesetzesziel konterkariert wird.
„Wir GRÜNE haben dem Ausschuss bereits einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgelegt, der genau das aufgreift. Es wäre für den Ausschuss und später den Landtag ein Leichtes gewesen, den entsprechend geänderten Gesetzentwurf zu beschließen.“
„Ich kann mir diese Blockadehaltung nicht erklären. Dass unter der Sturheit der Großen Koalition und der dadurch bestehenden Unsicherheit in Sachsen jetzt die am meisten leiden, die durch das Prostituiertenschutzgesetz eigentlich besonders geschützt werden sollten, ist der größte Skandal an dieser Verschleppung.“
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