Newsletter Demokratie- und Rechtspolitik Mai 2018 (1/2018)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
ich freue mich sehr Sie über eine Menge ganz unterschiedlicher Debatten informieren zu können.
In diesem Jahr sind im Bereich Demokratie und Recht bereits eine ganze Reihe Themen, sowohl in den Plenarsitzungen, als auch im öffentlichen Diskurs und auf Veranstaltungen diskutiert worden.
Mit unserer Arbeit wollen wir die individuellen Rechte von Bürger*innen stärken.
Wir geben immer wieder neue Denkanstöße, wie es in Sachsen besser laufen kann. Denn da geht noch viel mehr!

 

Herzlichst Katja Meier

Rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag

 

Inhaltsübersicht:

  • Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen
  • Kritik an der Lockerung des Verbots von Videoüberwachung in sächsischen JVAs
  • Auszahlung aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR(PMO-Vermögen) für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts sowie für Aufklärung und Wiedergutmachung einsetzen!
  • DDR – Unrechtsbereinigungsgesetze novellieren
  • Bürgerbeteiligungsportal Sachsen“ – weniger als 1.000 aktive Bürgerinnen und Bürger
  • Prostituiertenschutzgesetz – Umsetzung in Sachsen hapert gewaltig
  • Katja unterwegs:
    • „Transparenter Staat statt Gläserner Bürger“ Veranstaltungsbericht
    • Informationsreise des Verfassungs- und Rechtsausschusses nach Zypern

 

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen

In der Plenarsitzung im März hat die GRÜNE Fraktion einen Antrag zum Thema Ersatzfreiheitsstrafen eingebracht. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht gezahlt werden (können). Betroffen sind oft Menschen aus prekären Verhältnissen, die im – bekannterweise chronisch überfüllten – Gefängnissen landen, obwohl das Gericht eigentlich gerade nicht der Ansicht ist, dass eine Freiheitsentziehung die angemessene Strafe ist. Es hat sich außerdem gezeigt, dass vor allem kurze Haftzeiten eine Resozialisierung der Betroffenen eher verhindern, als befördern, da entsprechende Maßnahmen gar nicht greifen können.

Ziel unseres Antrages war es deshalb, eine Debatte um diese Problematik auch in Sachsen auf die Tagesordnung zu setzen. Wir wollen Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden und stattdessen das Konzept „Schwitzen statt Sitzen“ in Sachsen offensiver umsetzen. Das Verbüßen der Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit entlastet zum einen die Gefängnisse, zum anderen wirkt es sich günstiger auf die Wiedereingliederung der Verurteilten aus. Wir fordern den Freistaat auf, die Verurteilten verstärkt bei der Suche nach gemeinnützigen Trägern zu unterstützen. Zudem soll sich der Freistaat Sachsen im Bundesrat und in der aktuellen Diskussion in der Justizministerkonferenz dafür einsetzen, dass die Verhängung der Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB als ultima ratio definiert und auf eine Vermeidung hingewirkt wird.

Antrag

Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen in Sachsen – Drucksache 6/10018 

Rede Katja Meier: Hilfe zur Selbsthilfe und Resozialisierung statt Wegsperren

 

Kritik an geplanter Videoüberwachung in sächsischen Justizvollzugsanstalten

Anfang Februar wurden durch die Staatsregierung der Referentenentwurf für umfangreiche Änderungen des sächsischen Justizvollzugsgesetzes vorgestellt. Diese sehen unter anderem vor, das Verbot der Videoüberwachung in Hafträumen zu lockern.

Die GRÜNE Fraktion lehnt diesen Vorstoß klar ab. Weder ist ersichtlich, weshalb Videoüberwachung in den Justizvollzugsanstalten in konkreten Fällen sinnvoll wäre, noch wie die praktische Umsetzung aussehen soll. Auch hat Justizminister Sebastian Gemkow in der Pressekonferenz zur Vorstellung seines Gesetzentwurfs eingeräumt, dass es dadurch nicht zu Erleichterungen für die Vollzugsbediensteten kommen wird.

Flächendeckende Videoüberwachung nimmt bereits im öffentlichen Raum immer weiter zu. Überwachung per Kamera in Hafträumen greift noch viel tiefer in die Privatsphäre der Gefangenen ein, die sich den überwachten Bereichen nicht entziehen können. Noch vor der Sommerpause soll der Gesetzentwurf durch das Kabinett beschlossen werden und dann offiziell dem Landtag übergeben werden.

Nach der Sommerpause wird zum Gesetz dann auch eine öffentliche Anhörung im Ausschuss stattfinden.

Wir werden im Rahmen dessen das Vorhaben kritisch hinterfragen und im weiteren Gesetzgebungsprozess unsere Vorstellungen eines Justizvollzugsgesetzes einbringen.

Pressemitteilung – Änderung von Justizvollzugsgesetzen: Einen Freifahrschein für Videoüberwachung und Isolationshaft gibt es von GRÜNEN nicht 

 

Auszahlung aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Vermögen) für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts sowie für Aufklärung und Wiedergutmachung einsetzen!

Im Dezember vergangenen Jahres wurde durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf Grundlage einer vorläufigen Schätzung mitgeteilt, dass insgesamt 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR zur Ausschüttung an die neuen Bundesländer zur Verfügung stünden. Der Freistaat Sachsen kann aus dieser Tranche mit einer Ausschüttung in Höhe von rund 58 Millionen Euro rechnen. Die Ausschüttung ist für das Jahr 2018 zu erwarten. Weitere Ausschüttungen sind nicht ausgeschlossen.

Allerdings wurde bereits 1994 durch eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung festgelegt, dass die Mittel ausschließlich investiv zu bestimmten Prozentsätzen zweckgebunden einzusetzen sind.

Diese Regelung verhindert damit weitgehend die Nutzung des PMO-Vermögens für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts sowie für Aufklärung und Wiedergutmachung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich dafür ein, dass die Mittel insbesondere für in die Modernisierung der im Freistaat existierenden Erinnerungs- und Gedenkorte als Stätten der Bildung, Aufklärung und wissenschaftlicher Aufarbeitung zu investiert. Zudem sollten die Mittel für die Wiedergutmachung eingesetzt werden, wie es auch verschiedene Opferverbände fordern.

Die Staatsregierung soll daher auf Bundesebene auf eine Änderung dieser Verwaltungsvereinbarung im Sinne dieses Zieles hinwirken.

Antrag:

Auszahlung aus dem Vermögen der Parteien undMassenorganisationen der DDR (PMO-Vermögen) zur Aufarbeitungvon DDR-Unrecht sowie für Aufklärung und Wiedergutmachungeinsetzen – Drucksache 6/13100 

Reden zum Antrag:

Katja Meier

Ehemalige SED-Millionen zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht nutzen − Meier: Das Geld gehört in den Aufbau der Gedenkorte als Stätten der Bildung  

Claudia Maicher

Ehemalige SED-Millionen zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht − Maicher: Viele Orte, an denen die Methoden des SED-Regimes besonders deutlich werden, warten immer noch darauf, als Orte der Erinnerung wirksam zu werden  

 

DDR – Unrechtsbereinigungsgesetze novellieren – Rehabilitation verlängern

Die Aufarbeitung des Unrechtssystems in der DDR ist noch lange nicht beendet. Langzeitfolgen, insbesondere gesundheitliche Beeinträchtigungen und finanzielle Not im Alter werden erst jetzt sichtbar.

Die bestehenden Rehabilitierungsgesetze auf Bundesebene laufen jedoch 2019 aus.

Nun haben die Fraktionen GRÜNE, SPD und CDU einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der die Staatsregierung dazu auffordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Betroffene Anträge auf Rehabilitierung für erlittenes Unrecht noch weitere 10 Jahre stellen können.

Auch wenn der Landtag den Antrag mit großer Mehrheit angenommen hat, bleibt die Aufarbeitung des DDR-Unrechts ein Dauerbrenner, den wir weiterhin immer wieder auf die Tagesordnung bringen werden. Denn bisher wurde z.B. noch nicht erreicht, dass auch gesundheitliche Verfolgungsschäden geltend gemacht und anerkannt werden.

So sollen beim Renteneintritt anerkannte Opfer von SED-Unrecht eine höhere finanzielle Unterstützung bekommen, um die statistisch belegten finanziellen Nachteile zu verringern.

Antrag „30 Jahre nach der friedlichen Revolution: SED – Unrechtsbereinigungsgesetze novellieren – Soziale Lage ehemals politisch Verfolgter der SBZ/DDR verbessern“ Drucksache 6/12077

Rede – Meier: Soziale Lage ehemals politisch Verfolgter verbessern

Pressemitteilung anlässlich des gemeinsamen Antrags zu DDR Unrechtsbereinigungsgesetzen

 

„Bürgerbeteiligungsportal Sachsen“ – weniger als 1.000 aktive Bürgerinnen und Bürger

Seit Mai 2015 unterhält Sachsens Staatsregierung das „Beteiligungsportal Sachsen“. Sowohl die Staatsregierung als auch die Kommunen können auf der Plattform Beteiligungsverfahren durchführen.

Zwar hat sich sowohl die Zahl der Beteiligungsverfahren, als auch die Anzahl der Nutzer*innenaktivitäten erhöht. Aktuell gibt es jedoch lediglich 996 aktive Bürger*innen als Einzelnutzende.

Katja Meier fordert die Staatsregierung auf, das Portal bekannter zu machen und breiter aufzustellen. Das Portal verfehlt seinen Zweck, wenn die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen es nicht kennen.

Pressemitteilung „’Beteiligungsportal Sachsen‘ mit weniger als 1.000 aktiven Bürgerinnen und Bürgern“ 

Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier ‚Nutzung des Beteiligungsportals Sachsen‘ (Drs 6/12508)

Beteiligungsportal der Staatsregierung auf Sachsen.de:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/

 

Prostituiertenschutzgesetz – Umsetzung in Sachsen hapert gewaltig

Über sechs Monate nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG), das Anmelde- und Erlaubnispflichten sowie Pflichtberatungen für Prostituierte im gesamten Bundesgebiet vorsieht, hat die sächsische Staatsregierung es im Januar nun endlich geschafft, den Entwurf für ein sächsisches Ausführungsgesetz vorzulegen. Mit diesem wird festgelegt, welche Behörden zuständig sind und wer die Kosten für die Erfüllung der neuen behördlichen Aufgaben trägt.

Die GRÜNE Fraktion kritisiert den Entwurf scharf: Der Zweck des Bundesgesetzes, nämlich Sexarbeiter*innen vor Zwangslagen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen zu schützen, wird durch den aktuellen Entwurf der Staatsregierung komplett verfehlt. Die Kommunen erhalten keinerlei Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der neuen Beratungs- und Anmeldepflichten.

Zwar sollen sie für ihre behördlichen (Pflicht-)Leistungen Verwaltungsgebühren von den betroffenen Prostituierten und Bordellbetreibenden erheben und so ihre Kosten decken können.

Dies wird jedoch gerade bei Prostituierten in Zwangssituationen dazu führen, dass sich nicht nur ihre finanzielle Zwangslage, sondern gegebenenfalls auch bestehende Abhängigkeiten von Zuhältern, Menschenhändlern o. ä. verschärfen. Fachkreise sind sich einig, dass viele Prostituierte sich nicht anmelden und so in die Illegalität und Anonymität gedrängt werden.

Der Zugang zu den wenigen existierenden Hilfs- und Schutzangeboten wird damit zusätzlich erschwert, wenn nicht gar gänzlich verhindert.

Damit wird der Schutzzweck des Prostituiertenschutzgesetzes konterkariert. Im Gegensatz zu NRW, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern, wo Prostituierte keine Gebühren zahlen müssen, will die Staatsregierung hier offensichtlich auf dem Rücken von Kommunen und Betroffenen Kosten sparen.

Dass es so nicht geht, haben die Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetzentwurf bereits einhellig klar gemacht.

Im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren fordern wir eine Änderung des Entwurfs hin zur Gebührenfreiheit für Sexarbeiter*innen.

Weitere Informationen gibt’s hier:

Pressemitteilung – Prostituiertenschutzgesetz in Sachsen: Schutzzweck des Bundesgesetzes wird boykottiert 

Katja unterwegs

Transparenter Staat statt gläserner Bürger – Veranstaltungsbericht

Rund 15 Personen folgten der Einladung der GRÜNEN Landtagsfraktion zur Diskussion „Transparenter Staat statt Gläserner Bürger – Bürger*innenbeteiligung in Stadt und Land“ am 11. April ins Kulturforum riesa efau in Dresden. Gekommen waren neben Vertreter*innen anderer Parteien, insbesondere Menschen aus der Verwaltung des Freistaates und der Stadt Dresden sowie Interessenverbände, um mit den Podiumsgästen ins Gespräch zu kommen.

Hier finden Sie den Veranstaltungsbericht:

Transparenter Staat statt Gläserner Bürger – angeregte Diskussion zu Bürger*innenbeteiligung am 11. April 2018 in Dresden 

Am Tag nach der Veranstaltung wurde das Gesetz in einer Sachverständigenanhörung im Landtag besprochen.

Alle anwesenden Sachverständigen begrüßten ausnahmslos den Transparenzgedanken und das Ziel des Gesetzentwurfs.

Pressemitteilung „Tschüss Amtsverschwiegenheit – Hallo Transparenz!“ 

Wortprotokoll der Anhörung 

Auf der Themenseite „Transparenz“  der GRÜNEN Fraktion finden Sie darüber hinaus die Links zu Gesetzentwurf, Eckpunktepapier, Einbringungsrede und Flyer 

 

Informationsreise des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags nach Zypern

Als Mitglied des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags hatte Katja Meier die Gelegenheit an einer Informationsreise in die Republik Zypern teilzunehmen und nicht nur Land und Leute kennenzulernen, sondern vor allem einen Einblick in diverse staatliche Institutionen zu erhalten. Neben einer gemeinsamen Sitzung mit dem Innenausschuss des Parlaments der Republik Zypern und einem Besuch im für Asylfragen zuständigen Ministerium, war die Besichtigung des einzigen Gefängnisses in Zypern von besonderem Interesse.

Auch Institutionen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen konnten durch die tatkräftige Unterstützung der Mitarbeiter*innen der Deutschen Botschaft in Nikosia besucht werden.

Die Hauptstadt Zyperns, Nikosia (Lefkosia) ist infolge des Zypern-Konflikts die letzte geteilte Hauptstadt der Welt. Die Sächsischen Landtagsabgeordneten hatten deswegen ein besonderes Interesse daran zu erfahren, welche Bemühungen es zur Annäherung der türkischen Zyprioten im Nordteil der Insel und der griechischen Zyprioten im Süden gibt.

Eine wichtige Erkenntnis aus den hierzu geführten Gesprächen ist die, dass das Modell der deutschen Wiedervereinigung nicht einfach auf die Situation in Zypern, in der Religion eine große Rolle spielt, übertragen werden kann.

 

Verwandte Artikel