GRÜNE Fraktion will Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen in Sachsen neu regeln − Landtagsantrag

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich in der Justizministerkonferenz aktiv an der Entwicklung von wirksamen Maßnahmen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen zu beteiligen. Diese werden bei Nichtzahlung einer Geldstrafe angeordnet. Ein entsprechender Antrag steht am Mittwochabend (14. März) auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags (TOP 10).
Im Bundesrat soll sich die sächsische Regierung, so der Antrag, für eine bundeseinheitliche Regelung alternativer Sanktionsmöglichkeiten einsetzen. Bis dahin soll Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) Maßnahmen ergreifen, um Betroffene zur Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln.

„Die betroffenen Personen sind von den Gerichten zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie eben keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Dass sie dann doch im Gefängnis landen, widerspricht im Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung“, erklärt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion.
„Andere Bundesländer wagen einen neuen Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen, versuchen beispielsweise gezielt Betroffene in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln. Ähnliche Initiativen vermisse ich in Sachsen. Der im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft Dresden angesiedelte Modellversuch, der durch gezielte Ansprache die Inhaftierung vermeiden sollte, wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden zu Unrecht kritisch bewertet. Die Erfahrungswerte sind viel zu gering, um die Flinte ins Korn zu werfen. Richtig wäre stattdessen am Ball zu bleiben und Erfahrungen aus anderen Bundesländern zu nutzen.“

„Für das Vermeiden von Ersatzfreiheitsstrafen müssen allerdings die Möglichkeiten gemeinnütziger Arbeit ausgebaut und koordiniert werden“, erläutert die Abgeordnete. „In unserem Antrag fordern wir die Einrichtung regionalspezifischer Pools, bei denen geeignete Träger sowie mögliche Tätigkeiten zusammengetragen werden.“

» Grüner Antrag ‚Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen in Sachsen‘ (Drs 6/10018)

» Stellungnahme der Staatsregierung

Hintergrund:
Rund zehn Prozent bzw. rund 340 Gefangene in Sachsen verbüßen eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Das heißt, dass sie eine verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnten oder wollten.
Auch in Sachsen besteht die Möglichkeit die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln, um auf diesem Weg eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Diese unter dem Namen ‚Schwitzen statt Sitzen‘ geführte Maßnahme ist bei den Betroffenen allerdings kaum bekannt und wird durch die Staatsregierung nicht aktiv gefördert.
Ein im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft Dresden angesiedelter Modellversuch wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden kritisch bewertet. Die Überlegungen zur Fortsetzung des Modellversuchs und zur Ausweitung auf alle Staatsanwaltschaften in Sachsen sind nach Auskunft der Staatsregierung immer noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Modellversuchs konnte mit 25 Betroffenen ein persönliches Gespräch geführt werden. Bei sieben Personen (28 Prozent der Fälle) wurde die Ersatzfreiheitsstrafe dadurch abgewendet.

» Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) ‚Projekt bei der Staatsanwaltschaft Dresden zur Unterstützung von zum Haftantritt geladenen Ersatzfreiheitsstraflern‘ (Drs 6/12100)

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