GRÜNE fordern Unterstützung der Staatsregierung für Kommunen bei der Einführung von Tempo-30-Zonen − Landtagsantrag

Auf Antrag der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutiert der Sächsische Landtag in der kommenden Woche im Plenum über die Unterstützung sächsischer Kommunen, die häufiger und unbürokratischer die Regelgeschwindigkeit von 30 Kilometer je Stunde (Tempo 30) innerhalb ihrer Ortschaften anordnen wollen.
Aktuell steht eine Entscheidung im Bundesrat an, ob künftig vor Schulen, Kitas und Altenheimen auch auf Hauptverkehrsstraßen Tempo-30-Zonen eingerichtet werden dürfen. Dafür hatte sich im April 2015 auch die Verkehrsminister-Konferenz ausgesprochen.

„Es reicht nicht aus, dass die sächsische Staatsregierung sich dieser Position anschließt. Vielmehr fordern wir mit unserem Antrag konkrete Unterstützung für sächsische Kommunen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen“, erläutert Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„So müssen flankierende Maßnahmen wie z. B. entsprechende Beschilderung, Einengung der Fahrbahn oder die Neugestaltung von Einmündungen und Kreuzungen förderfähig werden.“

Die GRÜNE-Fraktion schlägt zudem einen mindestens einjährigen Modellversuch zur Einführung der Regelgeschwindigkeit Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften nach dem Vorbild der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vor. Der Mehraufwand für die Teilnahme an einem solchen Modellversuch soll finanziell erstattet werden.

„Die Idee von Tempo 30 hat nichts mit der Drangsalierung von Autofahrern zu tun, sondern bedeutet weniger schwere Unfälle, weniger Lärm und weniger Schadstoffausstoß. Heute muss Tempo 30 extra gekennzeichnet werden, Tempo 50 nicht. Das könnte durch die Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit umgedreht werden. Die Entscheidung darüber würde aber immer vor Ort gefällt werden. Es geht also nicht um das Verhindern von Tempo 50, sondern um das Ermöglichen von Tempo 30. Die meisten Hauptverkehrsstraßen würden weiter mit Tempo 50 ausgewiesen werden. Doch würden auch diese sicherer, da sie als Vorfahrtstraßen nach höheren Standards ausgebaut und gesichert werden würden. Mit dem damit verbundenen Abbau der Tempo-30-Zonen-Schilder, könnte der Schilderwald in den Kommunen gelichtet werden“, listet die Abgeordnete die Vorteile einer solchen Regelung auf.

„Ich verspreche mir von dem Modellversuch, dass über Lärm, Schmutz und Gefahren durch den Verkehr auf Durchgangsstraßen in den Kommunen wieder stärker diskutiert wird und die betroffenen Menschen vor Ort selbst Einfluss nehmen.“

Das Statistische Landesamt weist für das Jahr 2015 12.947 Verkehrsunfälle in Sachsen (ohne Autobahnen) aus, wobei 164 Personen ihr Leben verloren. Darunter starben allein wegen erhöhter Geschwindigkeiten 65 Menschen (Auf den Autobahnen gab es im Freistaat im Jahr 2015 aufgrund von Tempoüberschreitungen weitere 557 Verkehrsunfälle mit 9 Toten).

„Durch eine konsequente Temporeduzierung innerhalb von Ortschaften könnten zahlreiche dieser Unfälle verhindert oder in ihrer Schwere reduziert werden. Niedrigere Geschwindigkeiten verbessern die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern. Vor allem Kinder, ältere und behinderte Menschen profitieren davon besonders“, erklärt Meier.
Eine Londoner Langzeitstudie hat die Effekte von 20-mph-Zonen (entspricht ca. 32 km/h) auf die Verkehrssicherheit über 20 Jahre untersucht. Die Geschwindigkeitsreduzierung führte zu einem Rückgang der Verkehrsopfer um 41,9 Prozent – besonders deutlich geschah dies bei Kindern sowie bei der Gruppe der tödlich und schwer verletzten Personen.

» GRÜNER Antrag ‚Kommunen bei der Einführung von Tempo 30 Zonen in geschlossenen Ortschaften unterstützen‘ (Drs 6/6152)

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