Frauenförderungsbericht der Staatsregierung – GRÜNE: Alarmierende Ergebnisse, veraltete Daten, keine Besserung in Sicht

Meier: Staatsregierung wird als Arbeitgeberin nur attraktiv, wenn sie Karriereförderung für Frauen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten kann

Dresden. Zum mit über zweijähriger Verspätung und heute dem Landtag vorgelegten „Fünften Frauenförderungsbericht des Freistaats Sachsen“ der Sächsischen Staatsregierung erklärt Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Ergebnisse des Berichts sind nicht überraschend. Seit dem letzten Bericht stagniert der Anteil von Frauen in Führungspositionen. In manchen Ressort sinkt er sogar mittlerweile. Angesichts dessen müssen jetzt in allen Ministerien die Alarmglocken ununterbrochen schrillen. Der Freistaat muss seinen Beschäftigten attraktive Arbeitsbedingungen bieten können, um im Wettbewerb um guten Nachwuchs zu bestehen. Dazu gehören auch Karriereförderung für Frauen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“

„Der Bericht war bereits im Jahr 2016 fällig. Das könnte noch erklären, warum mittlerweile völlig veraltete Daten mit Stand 2015 verwendet werden. Das beantwortet aber nicht die Frage, warum Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) erst Anfang 2017 die Zuarbeiten der anderen Ministerien eingefordert hat. Dass diese Zuarbeiten dann noch zwei Jahre auf sich warten ließen, zeigt, dass der Staatsregierung offensichtlich alles andere wichtiger ist, als die Förderung fähiger Frauen im öffentlichen Dienst des Freistaats Sachsen.“

„Zu berichten, wie die Frauenförderpläne der einzelnen Dienststellen umgesetzt wurden und welche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, zur Unterstützung von Frauen beim beruflichen Aufstieg oder zur Stärkung der Arbeit der Frauenbeauftragten ergriffen wurden, ist wahrlich keine Hexerei. Hier liegt etwas grundsätzlich im Argen.“

„Die Bemühungen um die Gleichstellung sind in den einzelnen Dienststellen sehr unterschiedlich. Das liegt an der fehlenden Verbindlichkeit des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes. Bleibt die Dienststellenleitung untätig, bleibt das unsanktioniert. Frauenbeauftragte haben keine Beschwerde- oder gar Klagerechte. Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger.“

„Dieser untragbaren Situation hätte der Sächsische Landtag im November 2018 effektiv abhelfen können. Jedoch lehnte die Koalition aus CDU und SPD den Entwurf für ein modernes Gleichstellungsgesetz der GRÜNEN-Fraktion, das die Missstände wirksam bekämpft hätte, ab. Dass die Koalition nicht einmal einen eigenen Gegenentwurf zustande gebracht haben, ist nicht nur peinlich. Es passt auch ins Gesamtbild.“

 

>> ‚Fünfter Frauenförderungsbericht des Freistaates Sachsen‘ (Drs. 6/16530)

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=16530&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined

 

>> GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen‘ (Drs. 6/12511)

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12511&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined

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