Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hält die heutige Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zur Wahlprüfungsbeschwerde insgesamt für nachvollziehbar. Gleichzeitig fordert sie eine Debatte über das sächsische Wahlgesetz.
„Das Verfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung, den Wahlfehler zu bejahen, eine wichtige Klarstellung zu den Rechten der Vertrauenspersonen vorgenommen. Alle Parteien müssen künftig darauf achten, dass die hohen Anforderungen bei der Kandidatenaufstellung für Wahlen immer in vollem Umfang gewahrt werden. Sollten also Kandidatinnen oder Kandidaten von der Landesliste gestrichen werden, muss es eine neue Aufstellungsversammlung geben“, erklärt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion und Mitglied im Wahlprüfungsausschuss.
Valentin Lippmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, fordert auch aufgrund des langen Wahlprüfungsverfahrens jetzt eine Debatte über das Wahlprüfungsrecht und das Wahlgesetz in Sachsen: „Dazu gehört auch die Frage, ob und in welchem Umfang gerichtliche Beschwerdemöglichkeiten gegen die eventuell fehlerhafte Zulassung von Wahlvorschlägen durch die Wahlausschüsse bereits vor einer Wahl ausgebaut werden müssen.“
Verwandte Artikel
Frauenanteil im Landtag sinkt drastisch von 34,9 auf 27,7 Prozent – GRÜNE: Mit einem Paritätsgesetz wäre das nicht passiert
Weniger als ein Drittel der Abgeordneten des neuen sächsischen Landtags sind Frauen. Während am Ende der 6. Wahlperiode (Stichtag: 30.08.2019) 34,9 Prozent der Landtagsabgeordneten weiblich waren, wird der Landtag in…
Weiterlesen »
Radverkehrskonzeption 2019 – GRÜNE: Drei Tage vor der Wahl aufs Rad umzusatteln, ist unglaubwürdig
Meier: In fünf Jahren Amtszeit hat Minister Dulig gerade mal 42 Kilometer Radwege an Staats- und 46 Kilometer an Bundesstraßen bauen lassen. Das ist eine äußerst magere Bilanz. Dresden….
Weiterlesen »
Kriminologe kritisiert Sachsens Umgang mit Bagatelldelikten: Dafür, dass eine Null-Toleranz-Politik strafrechtliche Rückfälligkeit verhindert, existieren keine Belege
Der Tübinger Kriminologe Prof. Dr. Jörg Kinzig hat Sachsens Umgang mit Bagatelldelikten kritisiert. >>Dafür, dass eine Null-Toleranz-Politik strafrechtliche Rückfälligkeit verhindert, existieren keine Belege<<, schreibt er in einem Beitrag der aktuellen…
Weiterlesen »