Die strafrechtliche Verfolgung des Zeigens des Hitlergrußes und anderer verfassungswidriger Kennzeichen liegt IMMER im allgemeinen öffentlichen Interesse

(2016-369) Anlässlich der bekannt gewordenen Einstellung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Zeigens des Hitlergrußes am Rande der Veranstaltung ‚Dresden nazifrei‘ am 24.09.2016 erklärt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Damit, dass das Zeigen des Hitlergrußes in diesem Fall absolut folgenlos bleibt, wird ein verheerendes Signal nicht nur an den Beschuldigten, sondern an alle rassistischen Menschenfeinde gesendet, da hierfür in Sachsen offensichtlich noch nicht einmal ein gerichtliches Verfahren zu befürchten ist.“

„Ich fordere Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) eindringlich auf, den sächsischen Staatsanwaltschaften Leitlinien an die Hand zu geben, anhand derer verfassungsfeindliche Straftaten einheitlich und nachhaltig verfolgt werden können. Anderenfalls erweckt Sachsen den Eindruck, dass Straftaten, die sich gegen demokratische Grundwerte richten, schlicht nicht verfolgt werden – das muss unbedingt verhindert werden“, so die Landtagsabgeordnete Meier.

Die vom Bundesjustizministerium veröffentlichten und für die Staatsanwaltschaften bindenden ‚Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren‘ (RiStBV) besagen ausdrücklich, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wenn es sich um ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit, z.B. wegen der rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen menschenverachtenden Beweggründe des Täters, handelt. „Warum hat sich die Staatsanwaltschaft Dresden hierüber hinweg gesetzt?“, möchte Katja Meier in einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung wissen, deren Beantwortung spätestens am 17. Januar 2017 erwartet wird.

» Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ‚Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren wegen sog. Hitlergruß‘ (Drs. 6/7678)

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