Rechtspolitik

„Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Was wir dafür brauchen ist ausreichend qualifiziertes Personal, ebenso, wie mutige Konzepte.“

Landesbeauftragter deutlich aufgewertet!

(2016-272) Heute beschloss der Sächsische Landtag auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein neues Gesetz über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen….

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