(2015/375) Dem achtspurigen Ausbau der Bundesautobahn A4 zwischen dem Dreieck Dresden Nord und dem Dreieck Nossen, den Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) für den Bundesverkehrswegeplan nachgemeldet hat, liegt weder eine Verkehrsprognose zu Grunde noch gibt es konkrete Vorplanungen“, offenbart die Kleine Anfrage, die Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion, an die Staatsregierung stellte.
„Die Behauptung von Staatsminister Martin Dulig in der Antwort auf die Kleine Anfrage, dass >>der Bund in seinem Bewertungsverfahren bauliche Alternativen prüft<< ist schlicht falsch“, stellt Meier fest. Vielmehr sind die Länder laut Bundesregierung verpflichtet, bei der Anmeldung von Straßenprojekten darzulegen, inwieweit eine intensive Auseinandersetzung mit >>alternativen Lösungsmöglichkeiten<< (Forderung aus dem Bundesverkehrswegeplan) erfolgt ist.
„Offensichtlich hat die Staatsregierung es versäumt, alternative Maßnahmen, wie die Freigabe des Standstreifens, die Begrenzung der Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt und Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene hin, zu prüfen.“
„Mit den kalkulierten Kosten für den achtspurigen Ausbau, die sich laut einer zweiten Antwort von Minister Dulig auf 265,3 Millionen Euro belaufen, erhöht sich der Umfang der sächsischen Anmeldungen für Straßenprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 von 1,8 Mrd. Euro auf etwa 2,1 Mrd. Euro. Maßhalten bleibt in Sachsens Verkehrspolitik auch unter Minister Dulig leider ein Fremdwort“, kritisiert die Abgeordnete.
„Dass die angemeldeten sowie die nachmeldeten Projekte einer Prüfung durch die Bundesregierung standhalten und in absehbarer Zeit auch verwirklicht werden, ist kaum realistisch. Hier werden den Bürgerinnen und Bürgern Straßenausbauten vorgegaukelt, die in absehbarer Zeit gar nicht umsetzbar sind. Schließlich stehen dem Freistaat aktuell jährlich nicht einmal 50 Millionen Euro vom Bund für Straßenneubauten innerhalb des Bundesverkehrswegeplans zur Verfügung“, stellt Meier fest.
» Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015, S. 59
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