(2017-136) In der morgigen Sitzung des Bundesrates am 02.06.2017 wird über eine Entschließung zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung (Drucksache 362/17) auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Thüringen und Brandenburg abgestimmt.
„Ich fordere die Staatsregierung auf, der Entschließung zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zuzustimmen. Das Transsexuellengesetz ist über 30 Jahre alt und entspricht nicht mehr dem Stand der Wissenschaft“, erklärt Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Es stellt unbegründete Hürden für die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit auf. Bereits sechs Urteile des Bundesverfassungsgerichtes haben Einzelbestimmungen für verfassungswidrig erklärt.“
„Auch zeigt der jüngste Fall am Amtsgericht Leipzig (siehe offener Brief von Rebecca J.), bei dem der Anschein besteht, dass die Vornamensänderung vom Gericht willkürlich erschwert möglicherweise sogar unmöglich gemacht wird, dass ein dringender Reformbedarf besteht. Anstatt entwürdigender Gutachten zur Geschlechtsfeststellung und Verfahren vor dem Amtsgericht, müssen Regelungen getroffen werden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Würde der Betroffenen achten. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden“, bekräftigt Meier.»»
» Entschließung des Bundesrates zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung (Drucksache 362/17)
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