(2015-379) In Bezug auf die heutige Ankündigung des sächsischen Staatsministers der Justiz, Sebastian Gemkow (CDU), auch in Sachsen Amtsanwälte in den Staatsanwaltschaften einzuführen, warnt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Amtsanwälte dürfen keine weiteren Einsparungen in der Justiz zur Folge haben. Sie können eine gute Ergänzung in den Staatsanwaltschaften bei der Bearbeitung von Verfahren der einfachen Kriminalität darstellen, dürfen aber nicht dazu führen, dass Staatsanwälte eingespart und Aufgaben auf den geringer besoldeten gehobenen Dienst abgeschoben werden. Betrachtet man die Personalpolitik der letzten Jahre mit all ihren Stelleneinsparungen, kommen mir Zweifel, ob die Amtsanwälte nicht eine Sparmaßnahme der Regierung im Justizsektor darstellen sollen. Ich werde die Entwicklung genau im Auge behalten.“
Amtsanwälte sind ausgebildete Rechtspfleger, die nach einer Zusatzausbildung auch für die Strafverfolgung in Verfahren einfacher Kriminalität eingesetzt werden können. Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz sollen ab 2017 die ersten Rechtspfleger diese Zusatzausbildung erhalten und ab 2018 in den Staatsanwaltschaften einsetzbar sein.
„Wenn zukünftig Amtsanwälte eingesetzt werden, müssen in den kommenden Jahren an der Fachhochschule der sächsischen Verwaltung in Meißen deutlich mehr Rechtspfleger ausgebildet werden als bisher geplant. Für das dreijährige Studium wurden für das kommende Jahr lediglich 18 Personen zugelassen; in den Justizdienst übernommen wurden in diesem Jahr sogar lediglich 12 Personen. Diese geringe Anzahl deckt kaum die ohnehin anstehenden Altersabgänge ab. Der Personalbedarf für Amtsanwälte darf keinesfalls zur Verringerung der Personalausstattung im gehobenen Dienst in anderen Bereichen der Rechtspflege führen. Weniger Personal hieße weniger Qualität in der rechtsprechenden Gewalt – wir GRÜNE wollen aber die Qualität unserer Rechtsprechung (auf dem bisherigen hohen Niveau) sicherstellen.“
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