Zum heute von Sachsens Justizminister, Sebastian Gemkow (CDU), vorgestellten Gesetzentwurf, mit dem unter anderem die Sächsischen Justizvollzugsgesetze geändert werden sollen, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Katja Meier:
„Die geplante Lockerung des Verbots der Videoüberwachung in Hafträumen lehnt die GRÜNE-Fraktion ab. Ist Videoüberwachung im öffentlichen Raum schon höchst problematisch, spitzt sich das in Gefängnissen und besonders in den Hafträumen extrem zu. Die Gefangenen können den überwachten Bereich nicht verlassen und sich der lückenlosen Überwachung nicht entziehen.“
„Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs ist deutlich geworden, dass hinter den geplanten Regelungen keinerlei Konzept steht. Die Staatsregierung möchte vom Gesetzgeber einen Freifahrschein für besonders empfindliche Disziplinarmaßnahmen in den Gefängnissen. Weder konnte Justizminister Gemkow den konkreten Bedarf an Videoüberwachung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten darlegen. Noch steht fest, wie die praktische Umsetzung aussehen soll, also in welchen Anstalten und Hafträumen welche Technik zum Einsatz kommen soll. Wir werden im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Landtag zu diesem Gesetzentwurf dem tatsächlichen Bedarf und den Auswirkungen auf die Privatsphäre der Gefangenen auf den Grund gehen.“
„Auch die von Justizminister Gemkow vorgestellte Erweiterung der disziplinarischen Maßnahmen im Justizvollzug und insbesondere die bis zu zweiwöchige sogenannte disziplinarische Trennung einzelner Gefangener überzeugt nicht. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die schon fast mit einer Isolationshaft zu vergleichen sind. Das kann aber auf dem Boden eines Strafvollzugsgesetzes, das die Resozialisierung im Fokus hat, nicht der richtige Weg sein. Diese Instrumente sind eine Folge des jahrzehntelange Kaputtsparens des Sächsischen Justizvollzugs und der nun herrschenden Personalknappheit.“
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