(2015/385) Vor dem von der sächsischen Staatsregierung im Bundesrat eingebrachten Antrag zur sogenannten Optimierung von Asylverfahren, warnt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eindringlich:
„Die Absenkung rechtsstaatlicher Standards darf nicht die Antwort auf die hohe Zahl in Deutschland ankommender Flüchtlinge und die damit zweifelsohne verbundenen großen Herausforderungen sein. Die Absenkung von Standards führt nie zu nachhaltigen Lösungen und stellt schon gar keine Optimierung dar. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass es durch lediglich beschleunigte Verfahren ohne Personalaufstockung in der Richterschaft und durch den Einsatz weniger erfahrener Richterinnen und Richter in Asylverfahren zu unbefriedigenden Ergebnissen und zu einem Vertrauensverlust gegenüber dem Rechtsstaat kommt.“
Letzten Freitag, 6.11., wurde im Bundesrat ein Vorstoß des Freistaates Sachsen beraten, welcher angesichts steigender Zahlen von Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten unter anderem vorschlägt, auch Richter in der Probezeit bereits für Asylverfahren einzusetzen und den Ländern zu ermöglichen, per Rechtsverordnung Asylverfahren auch außerhalb der speziellen Asylkammern zu behandeln (BRat Drs. Nr. 508/15). Der Entschließungsantrag wurde zur weiteren Beratung in den Fachausschuss überwiesen.
„Gerade in Zeiten großer Herausforderungen können wir die hohe Qualität unserer Rechtsprechung gar nicht hoch genug schätzen. Einsparungen in diesem Bereich lösen keines der sich derzeit stellenden Probleme. Vielmehr ist die Einstellung von Richterinnen und Richtern, gerade im Hinblick auf die Altersabgänge der kommenden Jahre und die ohnehin langen Verfahrensdauern vor den Verwaltungsgerichten im Freistaat Sachsen seit Jahren überfällig. Darüber hinaus bedarf es konkreter finanzieller und personeller Unterstützung der vom Flüchtlingszuzug betroffenen Kommunen.“
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