GRÜNE fordern Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes im Freistaat

(2017-02) Sechs Monate vor Inkrafttreten des Prostitutionsschutzgesetzes am 1. Juli 2017 ist nicht klar, welches Ressort innerhalb der Sächsischen Staatsregierung für die Umsetzung des Gesetzes im Freistaat zuständig ist.
Dies erfuhr die Abgeordnete Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, durch die Antwort von Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) auf eine Mündliche Anfrage in der Landtagssitzung Mitte Dezember 2016.
Schon ihre Kleinen Anfragen im September waren ebenso ausweichend beantwortet worden.
Das Prostitutionsschutzgesetz sieht zusätzliche Aufgaben für die Länder und Kommunen vor − wie etwa die Beratung und Registrierung von Prostituierten und die Genehmigung von Bordellen.

„Um die Ziele des Gesetzes erreichen zu können, bedarf es der Schaffung hinreichender landesrechtlicher, personeller und finanzieller Grundlagen weit vor dem Starttermin“, mahnt Katja Meier an.
„Die Staatsregierung muss endlich mit der Umsetzung des durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG) beginnen. Prostituierte, Bordellbetreibende als auch Kommunen brauchen Klarheit, welche Behörden für die Anmeldung sowie die Überprüfung und Besichtigung der Bordelle zuständig sein werden. Auch muss schleunigst geklärt werden, wie die sowieso schon völlig überlasteten und personell nicht sehr gut ausgestatteten Gesundheitsämter die Beratung vornehmen sollen“, fordert die Abgeordnete. „Insbesondere ist zu entscheiden, wie hoch der finanzielle Ausgleich des Landes für die neuen Aufgaben der Kommunen ausfallen wird.“

„Der Mitte Dezember durch den Landtag beschlossene Doppelhaushalt 2017/2018 sieht keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Mittel für die Umsetzung des im Gesetz vorgesehenen behördlichen Verfahrens vor“, stellt Meier fest. „Die Staatsregierung verschließt offensichtlich die Augen vor dem Thema Prostitution.“

„Die Behäbigkeit der Staatsregierung verwundert allerdings nicht. Bereits im Jahr 2015 bekannte Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, dass weder Erkenntnisse zur Zahl und Lage der Prostituierten in Sachsen vorlägen noch entsprechende Erhebungen hierzu geplant sind.“

» Mündliche Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) mit der Antwort der Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD)

» Antwort von Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) ‚Zuständige Behörden für den Vollzug des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG) im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/6274)

» Antwort von Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) ‚Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG) im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/6275)

» Antwort des Innenministers Markus Ulbig (CDU) auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/1120)

» Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage

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