Für die rund 79.000 Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen stehen gerade einmal 433 Dienstfahrräder, 7 Lastenräder und 21 E-Bikes zur Verfügung. Dies geht aus den Antworten von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hervor.
„Die Zahl der Dienstfahrräder ist seit dem Jahr 2014 um rund 40 Prozent, die Zahl der Lastenräder laut Ministeriumsangabe sogar um 85 Prozent gesunken. Damals standen den Beschäftigten des Freistaats noch 716 Dienst- und 46 Lastenfahrräder zur Verfügung. Nur die Zahl der E-Bikes erhöhte sich von 4 auf 21 Stück. Im Schnitt müssen sich nun 174 Staatsbedienstete ein Dienstfahrrad teilen, vor drei Jahren waren es noch 110“, zeigt sich die Katja Meier über den extremen Rückgang enttäuscht.
„Bis zum 31. Juli diesen Jahres wurde für alle Landesbehörden zusammen ganze sechs Dienstfahrräder im Gesamtwert von rund 1.900 Euro angeschafft.“
„Die Sächsische Staatskanzlei besitzt gerade einmal fünf Fahrräder. Das für den Radverkehr zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr von Staatsminister Martin Dulig (SPD) hat drei Fahrräder für Dienstfahrten zur Verfügung. Dies macht den geringen Stellenwert deutlich, den Radfahren auf höchster politischer Ebene in Sachsen hat“, kritisiert die Abgeordnete.
„Doch einzelne Dienststellen gehen im Bereich der Fahrradnutzung voran. Immerhin hat das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 77 Räder (zehn Fahrräder mehr als 2014) und die Fahrradstreifen der Sächsischen Polizei 171 Räder (23 Fahrräder mehr) zur Verfügung. Während im Wirtschaftsministerium die vorhandenen Dienstfahrräder nur für Kurzstrecken verwendet werden, nutzt man im Umweltministerium die Räder auch für längere Strecken.“
„Offensichtlich hat gerade das Wirtschaftsministerium noch nicht das Potenzial des Fahrrad als umweltfreundlichstes Verkehrsmittel erkannt. Die Fortbewegung mit dem Fahrrad ist absolut emissionsfrei und die effizienteste Art des Klimaschutzes und ist zudem auch das preiswerteste Verkehrsmittel.“
Meier fordert aber auch Bewegung in den Köpfen: „Während immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Leasing von Dienstfahrrädern anbieten, schauen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in die Röhre. Grund dafür sind die Tarifverträge, die keine sogenannte Entgeltumwandlung für das Leasing erlauben – dazu zählt zum Beispiel der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Bundesländer, der für alle Länder außer Hessen gilt. In Baden-Württemberg sollen künftig zumindest Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Rahmen einer Entgeltumwandlung ein vom Land geleastes Dienstrad auch privat nutzen können. Daran sollte sich Sachsen durchaus ein Vorbild nehmen.“
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